Rechtliches – Werberecht für Webseiten von Medizinern und anderen Heilberufen
Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Artikel zu relevanten Normen und Gesetzen, die beim Erstellen einer Homepage für Ärzte und andere Heilberufe Beachtung finden sollten.
Quellen zu gesetzlichen Grundlagen von Werbung für Heilberufe
Für Ärzte und Zahnärzte relevante Normen und Gesetze:
Sind die in der Berufsordnung genannten Voraussetzungen erfüllt, sind folgende Inhalte ebenfalls zulässig:
Belegarzt ggf. Name des Krankenhauses
ambulante Operationen
Praxisklinik
Beispiele für rechtlich unzulässige Inhalte bei Ärzten
Werbung mit selbstverständlichen Behandlungsmethoden
Patentanmeldungen
Vorher-Nachher-Fotos
Beispiele für rechtlich unzulässige Inhalte bei Heilpraktikern
fachliche Empfehlungen wie z.B. "ärztlich empfohlen" oder "Experten raten"
fachliche Prüfungen wie z.B. "ärztlich getestet", "therapeutische Wirksamkeit nachgewiesen"
Übersicht zu rechtlich zulässigen Inhalten
Name, Praxisanschrift, Kontaktinformationen wie Telefon, Fax, E-Mail, Internet
Sprechstunde oder telefonische Vereinbarung
Bezeichnung als Arzt oder führbare Arztbezeichnung (Facharzt, Schwerpunkt und Zusatzbezeichnung)
medizinisch akademische Grade
ärztliche Titel, gegebenenfalls Professor
andere akademische Grade in Verbindung mit der Fakultätsbezeichnung
Gemeinschaftspraxis, Partnerschaft
Zulassung zu Krankenkassen
Durchgangsarzt
bei Heilpraktikern Ausbildungen und Schwerpunkte der Behandlungen
eigene Erfahrungen mit Behandlungsmethoden
Bilder des Praxisteams
Fachbegriffe, wenn sie erklärt werden (explizit bei Heilpraktikern)
Zulässig sind Domains mit lokalen Angaben wie "www.praxis-allgemeinmedizin-muenchen.de" oder "www.zahnarztpraxis-rosenheim.com" dann, wenn auf der Startseite darauf hinweisen wird, dass es im genannten Ort noch andere Fachpraxen gibt.
Möglichst rechtssicher und geräteübergreifend kommunizieren?
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Eine im Google-Ranking auf den ersten Seiten platzierte Webseite hat allerdings ihre Chance vertan, wenn sie nach wenigen Augenblicken vom Besucher weggeklickt wird. Sie ist ebenso wenig Wert wie eine Homepage, die mit fantastischen Fotos und informativen Texten überzeugt, von Google aber nicht gefunden wird.
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